Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hagen, 01.01.2019 | Dr. Thomas Brauers, Geschäftsführer | Theater Hagen gGmbH

Zu denErklärungen zum Datenschutz und zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.

I. Kartenvorverkauf

1. Mit Beginn des Vorverkaufs können Eintrittskarten für alle Theater- und Konzertvorstellungen an der Theater- und Konzertkasse, allen Bürgerämtern, allen CTS-Vorverkaufsstellen sowie über die Homepage www.theaterhagen.de erworben werden.

2. Ausnahmen sind das Weihnachtsmärchen und der Bühnenball sowie Sonderveranstaltungen, auf die entsprechend hingewiesen wird. Der Vorverkauf beginnt erst nach Bekanntgabe dieser Veranstaltungen.

3. Karten können telefonisch (02331/207-3218), per Fax (02331/207-2446), via E-Mail (theaterkasse@stadt-hagen.de) oder über die Homepage www.theaterhagen.de vorbestellt werden. Die vorbestellten Karten sind bis zum verabredeten Zeitpunkt abzuholen. Werden die Karten nicht rechtzeitig abgeholt, gehen diese automatisch wieder in den freien Verkauf. Die Karten werden zugeschickt, wenn dies formlos beantragt wird und ein Freiumschlag und ein Verrechnungsscheck beigefügt sind.

4. Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren soweit nichts anderes angegeben ist.

5. Online erworbene Theaterkarten sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, § 312g II BGB.

6. Das Theater Hagen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

II. Ermäßigungen

1. Großes Haus, Sinfoniekonzerte Stadthalle und Opus

1) Bei Vorlage gültiger Ausweise ermäßigen sich die Kartenpreise im Großen Haus (Preiskategorien 1 bis 4), Sinfoniekonzerten (SK 1) und im Opus wie folgt:

a) 50 Prozent für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr; für Schüler, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienst Leistende sowie Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr.
b) 50 Prozent für Inhaber der theaterhagenCard jeweils am Tag der Veranstaltung ohne vorherige Reservierung.
c) 75 Prozent für Inhaber einer Sozialberechtigungskarte der Stadt Hagen.
d) 100 Prozent für Begleitpersonen von behinderten Personen, die ein „B“ im Ausweis vermerkt haben.

2) Theaterschecks
Es handelt sich um zehn Gutscheine nach aktuellem Preis. Die Kartenpreise ermäßigen sich dann um jeweils 15 Prozent in den Preiskategorien 1 bis 4 sowie bei allen Konzerten. Dies gilt auch für die Jugendermäßigung. Pro Veranstaltung können bis zu vier Gutscheine eingelöst werden (nicht für Sonderveranstaltungen, Märchen- und Silvesterveranstaltungen).

3) Gruppen
Ab 20 Personen erhalten Gruppen 10 Prozent Rabatt auf alle Preise in den Preiskategorien 1 bis 4 (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten), Märchen (M) und Sinfoniekonzerte (SK 1). Bei der Abnahme von mehr als 20 Karten wird jeweils die 21. Karte als Freikarte gewährt. Ab 50 Personen erhalten Gruppen 20 Prozent Rabatt auf alle Preise in den Preiskategorien 1 bis 4 (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten) Märchen (M) und Sinfoniekonzerte (SK 1).

4) Last Minute-Preis
Schülerinnen und Schüler erhalten Restkarten jeweils 15 Minuten vor Beginn zum gültigen Last-Minute-Preis.

2. Lutz

1) Abendvorstellungen
a) Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, für Schüler, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienst Leistende sowie Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr werden Ermäßigungen gewährt.
b) Die theaterhagenCard und die Theaterschecks gelten auch im Lutz.
c) Ab 20 Personen erhalten Gruppen 10 Prozent Rabatt (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten). Bei der Abnahme von mehr als 20 Karten wird jeweils die 21. Karte als Freikarte gewährt. Ab 50 Erwachsenen erhalten Gruppen 20 Prozent Rabatt (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten).

2) Vormittagsvorstellungen
Ab 20 Personen erhalten Gruppen 10 Prozent Rabatt (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten). Bei der Abnahme von mehr als 20 Karten wird jeweils die 21. Karte als Freikarte gewährt. Ab 50 Personen erhalten Gruppen 20 Prozent Rabatt (gilt nicht bei bereits ermäßigten Karten).

III. Stornierung

Eintrittskarten, Gutscheine und Werbeartikel werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Gekaufte Karten werden nur bei Ausfall der Vorstellung ersetzt. Sollte eine Ersatzvorstellung anstelle der angekündigten Vorstellung geboten werden, können die gekauften Karten nur dann zurückgenommen werden, wenn der Besucher vor Vorstellungsbeginn die Karten an der Abendkasse zurück gibt. Eine Rückgabe der Karten nach der Vorstellung ist nicht mehr möglich.

IV. Abonnements

1. Abonnements

1) Der ABO-Ausweis ist die Eintrittskarte für alle aufgedruckten Aufführungen. Ein verlorener Ausweis wird für die gültige Verwaltungsgebühr ersetzt.

2) Der ABO-Ausweis ist übertragbar. Jugend-ABOs können nur auf Jugendliche übertragen werden (Berechtigungsnachweis ist vorzulegen); Erwachsene können Jugend-ABOs durch Zuzahlung des Aufpreises nutzen.

3) Die Kündigung oder Änderung des ABOs im Laufe einer Spielzeit ist nicht möglich (s. Punkt 8).

4) Mit der ABO-Rechnung erhält der Besucher einen Anrechtschein zum Kauf einer Theater- oder Konzertkarte mit 50 Prozent Ermäßigung. Wird der Anrechtschein bis zum 30. September des gleichen Jahres zurückgegeben, wird das Zahlungsziel der ABO-Rechnung auf den 31.12. desselben Jahres verlängert.

5) ABO-Vorstellungen können an der Theater- und Konzertkasse oder bei den Bürgerämtern der Stadt Hagen bis einen Werktag vor der ABO-Veranstaltung getauscht werden (getauscht werden kann nicht von einer regulären Abo-Vorstellung/Veranstaltung in eine Premiere oder Sonderveranstaltung). Dafür gibt es einen Tauschgutschein mit Gültigkeit bis zum 31.12. des zweiten Spielzeitjahres (z. B. 2015 bei Spielzeit 2014/2015). Erst bei Einlösung des Tauschgutscheines wird die gültige ABO-Tauschgebühr fällig. Mit Tauschgutschein erworbene Eintrittskarten sind vom nochmaligen Tausch ausgeschlossen.

6) Wegen der dichten Abonnementsbelegung kann bei Kartentausch kein Anspruch auf einen bestimmten Platz eingeräumt werden. Bei preiswerteren Tickets werden Wertüberhänge nicht erstattet. Bei teureren Tickets wird der Unterschiedsbetrag erhoben.

7) Anrechtscheine gelten nicht für Sonderveranstaltungen und die Silvestervorstellungen.

8) Vor dem 01.03.2022 erworbene Abonnements (mit Ausnahme des Wahlabonnements) erneuern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 31.5. des Folgejahres schriftlich gekündigt wird.

Ein nach dem 28.02.2022 erworbenes Abonnement verlängert sich einmalig um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31.05. des Folgejahres schriftlich gekündigt wird. Nach dieser einmaligen Verlängerung um ein Jahr verlängert sich das Abonnement unbefristet, wenn es nicht bis zum 31.05. des Jahres, das auf das im letzten Satz als Folgejahr bezeichneten Jahres folgt, gekündigt wird. Das unbefristete Abonnement ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten Tag des auf die Kündigung folgenden vollen Monats kündbar. Für durch die Kündigung nicht besuchte Veranstaltungen erhält der Abonnement-Nehmer eine finanzielle Erstattung, die sich aus dem Verhältnis der Zahl der ausgefallenen Veranstaltungen zur Gesamtzahl der zum Abonnement gehörenden Veranstaltungen multipliziert mit dem Abonnement-Preis ergibt.

Über den Eingang der Kündigung erhält der Besucher eine Bestätigung der Theater- und Konzertkasse.

9) Änderungen der Stücke, Termine und Abonnements müssen aus organisatorischen Gründen dem Theater vorbehalten bleiben.

10) Für Vorstellungen, die nicht besucht wurden, können keine Ersatzansprüche gestellt werden.

2. Wahlabonnements

1) Das Wahlabonnement ist eine Zusammenstellung von 10 (Wahlabo I) bzw. 5 (Wahlabo II) frei wählbaren Vorstellungsterminen. Der Käufer erhält beim Wahlabo I 25%, beim Wahlabo II 20% Ermäßigung auf den Gesamtpreis.

2) Darüber hinaus hat der Käufer die Möglichkeit, bis einen Werktag vor der Veranstaltung jede, im Rahmen des Wahlabonnements erworbene, Eintrittskarte einmal gegen einen anderen Vorstellungstermin innerhalb der laufenden Spielzeit zu tauschen. Es wird dann die gültige Abo-Tauschgebühr fällig.

3) Das Wahlabonnement ist nur für eine Spielzeit gültig. Es wird nicht verlängert und es bedarf daher keiner Kündigung.

V. Hinweise

1. Zuspätkommen

Nach Beginn der Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Gäste und die mitwirkenden Künstler erst nach Aufforderung des Aufsichtspersonals oder in der nächsten Pause eingelassen werden. Dabei besteht bis zur Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Platzgruppe. Es besteht die Möglichkeit, den Verlauf der Aufführung auf einem Monitor im Theatercafe zu verfolgen.

2. Garderobe

Pro Person, die Kleidung oder Gegenstände zur Verwahrung abgibt, wird die jeweils geltende Garderobengebühr erhoben. Als Quittung erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Nachprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke. Für die in der Garderobe befindlichen Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

3. Parken am Theater

Für Vorstellungen im Großen Haus können die Benutzer der Parkgarage „Theater-Karree“ unter dem Theaterplatz den speziellen „Theater-Tarif“ der Firma „Q-Park“ in Anspruch nehmen. Die Parkkarte kann im Parkettbereich entsprechend entwertet werden. Für berechtigte Behinderte steht auf Nachfrage eine begrenzte Anzahl Parkplätze auf dem Theaterhof zur Verfügung. Werden behinderte oder gebrechliche Besucher gebracht, können die Kurzzeitparkplätze im Theaterhof zum Ein- und Aussteigen genutzt werden. Bitte achten sie auf die Anweisungen des Pfortenpersonals.

4. Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Mobiltelefonen sind während der Proben und Aufführungen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen. Zudem behält sich das Theater Hagen rechtliche Schritte vor. Bitte achten Sie auf die Anweisungen des Abendpersonals.

5. Keine Erstattungen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bereits erworbene Eintrittskarten weder umgetauscht noch gegen Erstattung zurückgegeben werden können.